Langfristig Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

VL Sparen

Langfristiger Vermögensaufbau durch ETFs mit vermögenswirksamen Leistungen: gefördert durch den Staat und deinen Arbeitgeber. Auf dieser Seite findest du alle Informationen und Anbieter für deinen langfristigen Vermögensaufbau mithilfe von VL-ETFs.

VL-Sparen mit ETFs

In wenigen Schritten einfach mit vermögenswirksamen Leistungen ETFs besparen und langfristig Kapital aufbauen!
Anbietervergleich

Vergleiche die auf VL-ETF spezialisierten Anbieter in unseren Anbietervergleich.

3 Schritte zum VL-Sparplan

3 einfache Schritte zur Beantragung des ETF-Sparens beim Arbeitgeber. 

Vorteile VL-ETF

Alle Vorteile des geförderten Vermögensaufbaus über VL-ETF.

VL ETF Sparen

VL ETF 

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind gesetzlich vorgesehene, regelmäßige Geldleistungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer und können mit modernen Geldanlagen, wie z.B. ETF (Exchange Traded Funds) kombiniert werden. VL können also zusätzlich zum Lohn/Gehalt beim Arbeitgeber beantragt werden und bieten eine kostenlose Möglichkeit, zusätzlich Vermögen aufzubauen.

Die Kombination von VL und ETF bietet attraktive und innovative Möglichkeiten für Sparer in Deutschland: Beim VL-Sparen mit ETF zahlt der Arbeitgeber monatlich einen festen Betrag, den Arbeitnehmer z.B. in einen ETF-Sparplan der Wahl anlegen können. Durch die breite Streuung in Aktien oder Anleihen kann das angelegte Kapital langfristig von Wachstumschancen am Markt profitieren. 

Spezialisierte Anbieter von VL ETF-Sparplänen bieten eine breite Auswahl an ETF für verschiedene Branchen, Märkte und Themen. 

Das VL-Sparen in ETF mithilfe vermögenswirksamer Leistungen (die auch noch der Arbeitgeber zahlt) ist daher eine innovative, moderne Alternative zu traditionellen Vermögenswirksamen Leistungen, wie z.B. dem Bausparvertrag.

Infos zu VL + ETF in Kürze

Die wichtigsten Fragen auf dem Weg zu deinem VL-ETF-Sparplan

Vermögenswirksame Leistungen (abgekürzt VL oder VwL) sind eine staatlich geförderte Sparform, bei der eine Sparzulage in Form einer Geldleistung vom Arbeitgeber und zusätzlich häufig auch vom Staat gewährt wird. Es gibt 5 Anlageformen, aus denen Arbeitnehmer die gewünschte Sparform wählen können: Banksparplan, Bausparplan, Lebensversicherungen, Immobilienkredit und Aktienfonds (dazu zählen auch ETFs).

Die Höhe der Sparzulage vom Arbeitgeber variiert je nach Vertrag und ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung individuell festgelegt.

Die Höhe der Sparzulage vom Staat (Arbeitnehmersparzulage) variiert je nach Anlageform und Einkommensgrenze. Außerdem sind bei der Arbeitnehmersparzulage vom Staat jährliche Einkommensgrenzen zu beachten. Wer mehr als die Einkommensgrenze verdient, erhält keine staatliche Sparzulage. Die Sparzulage vom Arbeitgeber kann davon aber unberührt bleiben. 

ETF steht für Exchange Traded Fund (deutsch: börsengehandelter Fonds) und ist ein Investmentfonds der Aktien, Rohstoffe oder Anleihen in einem Wertpapier bündelt und diese in einem Index bzw. einer Art Paket abbildet. Beispiel aus Deutschland: Ein DAX ETF bündelt Aktienanteile der 40 größten börsennotierten Unternehmen aus Deutschland in einem ETF-Wertpapier. 

Die meisten ETFs werden automatisiert an Börsen gehandelt, sodass der jeweilige Anteil der dem Paket oder Index zugrunde liegenden Wertpapiere immer ausgeglichen ist und dem Index entspricht.

ETFs können verschiedene Aktienpakete abbilden und daher auch verschiedenen Indizes folgen. Ein ETF bündelt dann zum Beispiel Aktien verschiedener Unternehmen aus dem entsprechenden Anlagebereich. So ist es einfach möglich, mit vermögenswirksamen Leistungen über einen ETF-Sparplan individuell in spezielle Themenbereich, Branchen oder weltweite Märkte zu investieren. Es gibt tausende unterschiedlicher ETF-Anlageprodukte. Deshalb ist es problemlos möglich, eigene Vorstellungen beim ETF-Sparen mit VL individuell zu berücksichtigen. ETF-Sparpläne können zum Beispiel aus den folgenden Bereichen gewählt werden:

- Geographisch (z.B. Regionen, Länder, Wirtschaftsräume, …)
- Branchen (z.B. Technologie, Pharma, Lebensmittel, Reisen, Banken, Energie, …)
- Rohstoffe und Edelmetalle (z.B. Bergbau, Öl- und Gasindustrie, Wasser, …)
- Anlagestil (z.B. nachhaltig, konservativ, risikoreich, …)
- Renten (Staatsanleihen, Wandelanleihen, Pfandbriefe, …)
- Themen (Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Wachstum, …)

Das ETF-Angebot ist sehr groß. Weltweit gibt es mehrere tausend ETFs. Wer sich mit der ETF-Auswahl vertraut machen möchte, dem empfehlen wir einen Besuch auf den ETF-Portalen justETF und extraETF

Es gibt keine allgemeine Pflicht für Arbeitgeber, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Allerdings bieten die meisten Arbeitgeber diese Option freiwillig an und die Angestellten sollten diese Zusatzleistung auf jeden Fall nutzen! So gehst du vor:

Wenn du VL-Sparen mit ETFs bei deinem Arbeitgeber beantragen möchtest, holst du dir am besten vorab die folgenden Informationen bei deiner Personalabteilung mit den folgenden drei Fragen ein:

(1) Bietet dein Arbeitgeber grundsätzlich die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen (VL) an?
(2) Wenn ja: In welcher Höhe werden VL pro Monat gewährt? 
(3) Gibt es Einschränkungen seitens des Arbeitsgebers im Hinblick auf VL-Anlageformen und werden ETF-Anlagen akzeptiert?

Hinweis: Der Arbeitgeberanteil liegt derzeit bei maximal 40€ und minimal 6,65€ pro Monat. Beispiel: Falls dein Arbeitgeber nur 20€ VL/Monat zahlt, kannst du weitere 20€ steuerbegünstigt aufstocken, sodass deine Sparrate in den ETF 40€ pro Monat erreicht. Die Eigenzuschuss musst du aber nicht leisten. Um langfristig mehr Kapital aufzubauen, macht das aber in vielen Fällen Sinn.

VL-ETFs müssen von deinem Arbeitgeber als Anlageform für die VL anerkannt werden. In den meisten Fällen geben Arbeitgeber aber keine strengen Vorgaben und Mitarbeiter können die gewünschte Anlageform aus den verfügbaren Anlageformen (z.B. Bausparvertrag, Banksparplan, ETF-Sparplan etc.) frei wählen.

Tipp: Kläre mit deiner Personalabteilung zuerst die oben genannten drei Fragen. Dann stellst du beim Anbieter deiner Wahl einen Antrag für den gewünschten ETF-VL-Sparplan. Der Anbieter sendet dir dann die Antragsunterlagen zu, die du wiederum bei deiner Personalabteilung einreichst. Der VL-Eröffnungsprozess ist in der Regel im Personalwesen bekannt und unkompliziert:

(1) Depot/Konto beim Anbieter für VL-ETF eröffnen und Antrag für VL-ETF stellen
(2) Erhaltene Dokumente für VL-ETF bei deiner Personalabteilung einreichen

Im Folgemonat wird dann bereits oft die erste Sparrate gezahlt.

Die meisten herkömmlichen Depotbanken, Direct Broker oder Online Broker bieten VL-ETF-Sparen leider nicht an. Das liegt vermutlich daran, dass Regularien und Bürokratie auf Seiten der Finanzdienstleister höher als bei normalen Aktien, ETF und Anleihen sind und VL-Sparen keine hohen Gewinne für den Dienstleister einbringt (Annahme der Redaktion).

Die sehr gute Nachricht: es gibt Anbieter für VL-ETFs! Deshalb ist es oft sinnvoll, ein Depot/Konto bei einem spezialisierten Anbieter für VL-ETF-Sparpläne zu eröffnen. Es macht also keinen Sinn, auf VL-ETF zu verzichten, nur weil deine Hausbank oder dein bisheriger Broker keinen ETF-Sparplan für vermögenswirksame Leistungen anbietet.

Du musst also einen Anbieter finden, der ein Aktiendepot bzw. ETF-Depot für die VL-Anlagen anbietet. Der ETF muss in einem Depot bei einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister gehalten werden, der die Verwaltung von VL-Anlagen ermöglicht. Die meisten klassischen Depotbanken und Direct-/Online-Broker bieten VL-Anlagen nicht an. Die gute Nachricht: Es gibt einige depotführende Anbieter, die VL-Sparen via ETF anbieten. Es kann daher gut sein, dass du (falls du schon ein Depot hast), bei einer neuen Depotbank ein VL-Depot eröffnen musst, um die Vorteile genießen zu können. Das ist aber nicht aufwendig. Du kannst online einen Antrag ausfüllen und erhältst dann die Dokumente, die du beim Arbeitgeber einreichen kannst.

Unser VL-ETF-Anbietervergleich hilft dir bei der Auswahl und zeigt dir den Entscheidungsweg auf.

Beim VL-Sparen mit ETF steht eine begrenze, aber dennoch gute Auswahl an ETFs zur Verfügung. Aber warum ist die Auswahl begrenzt? Der Grund dafür ist einfach: Nicht alle ETFs sind für das Besparen mit VL zugelassen oder geeignet. Das bedeutet, dass du nicht aus allen weltweit am Markt verfügbaren ETFs frei auswählen kannst. Dennoch steht VL-Anlegern eine relativ gute Auswahl an ETFs zur Verfügung. Für VL-Sparpläne werden ganz unterschiedliche ETFs angeboten. Beispiele hierfür sind ETFs mit weltweiter, breiter Streuung (z.B. MSCI World Index), Themen oder speziellen Zukunftstechnologien (z.B. Künstliche Intelligenz) oder geografische Schwerpunkte (z.B. Europa oder DAX). Viele weitere ETF-Indizes stehen zur Auswahl. Aber eben nicht alle.

Tipp: Wir empfehlen dir, einfach über unseren VL-ETF-Anbietervergleich bei den Anbietern vorbeizuschauen und sich ein Bild von den verfügbaren ETFs für das Sparen über vermögenswirksame Leistungen zu machen. Das geht schnell und du wirst schnell herausfinden, welcher der Anbieter das geeignete Paket für dich bereithält.

Für Leser, die es im Detail interessiert: In Deutschland gibt es spezifische Kriterien, die ein ETF erfüllen muss, um für die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen zugelassen zu werden. Diese Kriterien beruhen sowohl auf gesetzlichen Vorgaben als auch auf den Regelungen, die die Banken, Anbieter und Arbeitgeber festlegen. Die wesentlichen Kriterien, die ein ETF erfüllen muss, um für VL-Sparpläne in Frage zu kommen:

1. Zulassung durch die Finanzaufsicht (BaFin)
Der ETF muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein, was bedeutet, dass der ETF als rechtlich reguliertes Finanzprodukt in Deutschland verfügbar sein muss. Dies gewährleistet, dass der ETF den regulatorischen Anforderungen entspricht und in einem sicheren rechtlichen Rahmen angeboten wird.

2. Fondsstrategie und Anlageformen
Langfristige Perspektive: VL sind grundsätzlich eine langfristige Sparform, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren angelegt werden müssen. Das bedeutet, dass der ETF eine Strategie verfolgen sollte, die auf langfristigen Kapitalaufbau abzielt, beispielsweise in Aktien- oder Misch-ETFs. Kapitalmarktgerechte Anlagestrategien: Der ETF muss eine nachvollziehbare, transparente und kapitalmarktgerechte Anlagestrategie verfolgen, z. B. durch Investitionen in Aktien oder Anleihen. Meist sind ETFs auf große Indizes wie den MSCI World, DAX oder den S&P 500 zugelassen.

3. Thesaurierung vs. Ausschüttung von Erträgen
Für VL ist es zulässig, dass der ETF entweder thesaurierend oder ausschüttend arbeitet. Thesaurierende ETFs reinvestieren die Erträge automatisch, während ausschüttende ETFs regelmäßige Dividendenzahlungen leisten. Arbeitgeber bevorzugen oft thesaurierende ETFs, da die Erträge automatisch wieder angelegt werden und damit den Kapitalaufbau weiter fördern. Die ETFs, die bei den Anbietern für VL-Sparen via ETF verfügbar sind, sind daher auch in den allermeisten Fällen thesaurierend.

4. Breite Streuung und Diversifikation
Der ETF sollte breit gestreut sein, um das Risiko zu minimieren. Das bedeutet, dass der ETF in eine Vielzahl von Unternehmen oder Anleihen investiert und nicht auf einzelne Sektoren oder Unternehmen fokussiert ist. Eine breite Streuung sorgt für ein geringeres Risiko und entspricht den Prinzipien der Geldanlage, die für VL gefordert werden. Das Kriterium "Breite Streuung" ist allerdings kein sehr hartes Kriterium, da "breit" nicht genau definiert ist.

5. Verfügbarkeit über zertifizierte Depotanbieter
Der ETF muss über einen Depotanbieter verfügbar sein, der VL-fähige Anlagen verwalten kann. Das bedeutet, dass die Bank oder das Finanzinstitut, das den ETF anbietet, in der Lage sein muss, die Vermögenswirksamen Leistungen ordnungsgemäß zu verwalten und zu überwachen. Das können alle Dienstleister, die in unserem VL-ETF-Anbietervergleich aufgeführt sind.

6. Kostenstruktur
Die Kosten des ETFs müssen transparent und marktüblich sein. Oftmals werden ETFs mit niedrigen Verwaltungskosten (TER) bevorzugt, da dies die Rendite für den Sparer maximiert. Hohe Gebühren können die Rendite über die Jahre hinweg erheblich schmälern. Niedrige jährliche Verwaltungskosten sind generell ein wesentlicher Vorteil von ETFs. Bei VL-Anlagen mit relativ geringeren monatlichen Einzahlungen von z.B. 20-40€ pro Monat spielen mögliche (wiederkehrende) Ausgabeaufschläge, d.h. Kosten für die monatliche Einbuchung des ETF in die VL-Sparanlage, oder jährliche Depotgebühren eine weitere Rolle. In unserem VL-ETF-Anbietervergleich werden diese Kosten transparent verglichen.

7. Anerkennung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat oft das letzte Wort bei der Auswahl der Anlageprodukte für die VL. Einige Arbeitgeber haben eine Liste von zugelassenen Fonds oder ETFs, aus denen die Mitarbeiter wählen können. In vielen Fällen bieten Unternehmen eine Auswahl an ETFs an, die den oben genannten Kriterien entsprechen. In den meisten Fällen hast du aber die freie Auswahl, sofern dein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern generell VL gewährt. Dieser Punkt ist also kein gesetzliches Kriterium, sondern arbeitgeberspezisfisch.

8. Steuerliche Aspekte
Für VL-Sparverträge gelten bestimmte steuerliche Regelungen. Der ETF muss so gestaltet sein, dass er den steuerlichen Anforderungen entspricht, um keine negativen steuerlichen Folgen für den Sparer zu haben. Insbesondere müssen Dividenden und Kapitalgewinne gemäß den Vorschriften behandelt werden. 

Zusammenfassung:
- Der ETF muss von der BaFin zugelassen sein.
- Der ETF sollte eine langfristige, risikooptimierte Anlagestrategie verfolgen (z. B. in breit gestreute Aktienindizes).
- Thesaurierende oder ausschüttende ETFs sind möglich, jedoch bevorzugen viele VL-Anbieter thesaurierende ETFs.
- Der ETF sollte eine transparente, kostengünstige Struktur haben.
- Die Bank oder der Anbieter muss VL-fähige Depots anbieten.
- Die genaue Auswahl der zugelassenen ETFs hängt oft auch vom jeweiligen Anbieter der VL (z. B. Bank, Versicherung) und vom Arbeitgeber ab. Es ist daher ratsam, sich direkt beim Arbeitgeber oder der entsprechenden Bank zu informieren, welche ETFs für die Nutzung von VL zur Verfügung stehen.

Dienstleister aus unserem VL-ETF-Anbietervergleich bieten nur ETFs für VL-Sparpläne an, die diese Regeln befolgen.